Neues Urteil zum Thema Leasing

Wie die Autopresse meldet, hat das Verwaltungsgericht Berlin ein neues Urteil zum Thema Leasing verabschiedet. Demnach sind Leasingnehmer verpflichtet die zuständige Zulassungsstelle über das Vertragsende zu informieren.

Wenn ein geleastes Fahrzeug zurückgegeben wird, müsse selbst die Zulassungsbehörde informiert werden. Es dürfe sich dabei nicht auf das Autohaus verlassen werden. Im Schadensfalls, wenn die Zulassungsbehörde das betroffene Fahrzeug zwangsstilllegen lässt, würden die Kosten dann der ehemalige Leasingnehmer tragen müssen.

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