Schlechte Nachricht für Schluckspechte

Wenn beim Kauf eines Neuwagens Verbrauchswerte angegeben werden, die unter Alltagsbedingungen nicht erreicht werden können, muss der Händler den Wagen unter Umständen zurücknehmen. Mit diesem Urteil unterstreicht das Landgericht München die Rechte des Kunden.

Ein Neuwagen gilt es mangelhaft, wenn der tatsächliche Verbrauch 10 Prozent über den angegeben Daten liegt. Im aktuellen Fall schluckte ein Mercedes satte 30 bis 35 Prozent mehr als vom Hersteller angegeben. Daraufhin musste Mercedes den Wagen zurücknehmen.

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