Visitenkarten-Werbung am Auto verboten

Mit hohen Bußgeldern muss rechnen, wer wild Visitenkarten an fremden Autos anbringt. Das OLG Düsseldorf entschied, dass das Anbringen von Werbung auf öffentlichen Parkplätzen nur dem gewerblichen Zwecke diene. Ein Autohändler muss deshalb 200 Euro Strafe bezahlen, weil er seine Visitenkarte auf einem Parkplatz hinter die Scheibenwischer der parkenden Autos gesteckt hatte.

Gegen die vielen bunten Kärtchen mit “Ich möchte Ihr Auto kaufen”, die man immer wieder am Fahrzeug findet, ist also doch ein Kraut gewachsen.

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